ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vertragspartner
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und Grafikbüro Luthardt nachfolgend Anbieter genannt, der Vertrag zustande.

1. Wir verkleben nach Herstellervorgaben Folie auf das in der Bestellung spezifizierte Fahrzeug in der Montagehalle von Grafikbüro Luthardt. Der Auftraggeber hat das Fahrzeug zum vereinbarten Termin im nachfolgend beschriebenen Zustand bei dem, im Werksauftrag, bestimmten Montageort anzuliefern.

Um eine Folierung nach Herstellervorgaben zu ermöglichen muss das Fahrzeug wie folgt vom Auftraggeber vorbereitet sein:

2. Die zu verarbeitenden Flächen müssen von groben Verschmutzungen befreit, gewaschen und entwachst sein.
3. Das Fahrzeug muss vollkommen trocken sein.
4. Es befinden sich keine Wertsachen im Fahrzeug. Grafikbüro Luthardt übernimmt keine Haftung, für im Fahrzeug verbliebene, Wertsachen.
5. Das Fahrzeug sollte des weiteren keine:
5.1 Lackversiegelung vorweisen.
5.2 Beschädigungen am Lack wie z.B. Kratzer oder Steinschläge vorweisen.
6. Folierung auf defekten Oberflächen:
6.1 Bei Auftragserteilung übernimmt Grafikbüro Luthardt keine Gewährleistung, auf die Haltbarkeit und Verarbeitungsqualität, auf beschädigte und stark verwitterte Bauteile.
6.2 Grafikbüro Luthardt behält sich das Recht vor, beschädigte Bauteile kostenpflichtig für eine Folierung vorzubereiten. Hierbei gelten jedoch die bekannten Herstellervorgaben der Folienhersteller.
7. Bei der Fahrzeugfolierung muss zum Teil auf Lack und an Lackkanten geschnitten werden. Daraus resultierende Beschädigungen des Lackes und somit entstehende Reklamationsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.

8. Eine rückstandsfreie Entfernung der Folie kann nur bei Lack in Erstausrüsterqualität garantiert werden. Hierbei greift Grafikbüro Luthardt auf die Vorgaben der Folienhersteller zurück.
8.1 Bei der Übergabe des Fahrzeugs kann Grafikbüro Luthardt ein Übergabeprotokoll erstellen. Darin wird der Zustand des Fahrzeuges bei Übergabe festgehalten.
8.2 Sofern das Fahrzeug nicht dem vorstehend genannten Zustand entspricht, kann die Folierung ggf. nur gegen Mehrkosten erfolgen. Der
Mehraufwand zur Vorbereitung der vereinbarten Folierung wie z.B. Beseitigung starker Verschmutzungen, Behandlung von Roststellen oder Lackschäden, so hat der Auftraggeber die entstehenden Mehrkosten zu tragen.

8.3 Grafikbüro Luthardt reinigt und entfettet die zu verarbeitenden Flächen unmittelbar vor Montage von Folien. Eine Garantie der gänzlich staubfreien Verarbeitung kann jedoch nicht gegeben werden. Staub- und Lackeinschlüsse bis zu 3% der Fahrzeugfläche sind vom Auftraggeber zu akzeptieren. Desweiteren sind Folienbeschädigungen die durch Fahrzeugvibrationen oder Dichtungen verursacht werden von einer Reklamation ausgeschlossen.

Preise
9. Der Preis einer Folierung durch Grafikbüro Luthardt wird individuell berechnet und beinhaltet keine Sonderarbeiten. Mehrkosten durch in Punkt 2. bis 6.2 beschriebenen Sachverhalt werden separat in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber erhält eine verbindliche Preisangabe für die Fahrzeugfolierung, spätestens, mit der Zusammenfassung seiner Bestellung.

9.1 Mehrkosten lt. Punkt 2. – 6.2 werden dem Auftraggeber vor Ausführung mitgeteilt.

9.2 Im Fall von Widersprüchen gelten die Preise, die in der Zusammenfassung der Bestellung angegeben sind. Es sei denn, die allgemeinen Umstände machen es offensichtlich, dass es sich bei dem in der Bestellung ausgewiesenen Preis um einen Fehler handeln muss.

9.3 Die Preisangabe von Grafikbüro Luthardt versteht sich als Endpreis inkl. der anfallenden Mehrwertsteuer.

Stundensätze
9.4 Unser Stundensatz beträgt 65,00 € zuzüglich MwSt.

Korrekturen
9.5 Unsere Arbeit beinhaltet nach der Präsentation 2 Korrekturgänge. Weitere Korrekturgänge werden nach einem Stundensatz von 65,00 € zuzüglich MwSt. berechnet.

Was die Preise im Angebot beinhalten
9.6 Die Preise beinhalten 2 Korrekturgänge, sowie sämtliche Bildbearbeitungen. Texte und Bilder werden hierbei vom Kunden geliefert. Die Nutzungsrechte (Lizenzen) für gelieferte Bilder oder Logos etc. muss der Kunde innehaben, da dies nicht kontrolliert werden kann.

Die Verantwortung liegt hierfür beim Kunden. Sollte der Kunde über keine Lizenz verfügen übernimmt Grafikbüro Luthardt keinerlei Haftung für Ansprüche Dritter.

Zusatzleistungen
9.7 Zusatzleistungen sind Leistungen die über das pauschale Angebot hinausgehen, wenn z.B. mehr als 2 Korrekturgänge erforderlich sind. Hierzu zählen auch Fahrtkosten im regionalen Raum, sie werden mit einer Kilometerpauschale (0,90 €/km plus Mwst.) plus Arbeitszeit in Rechnung gestellt (Pauschale). Treffen für Präsentationen und Besprechungen werden ebenso nach Arbeitszeit berechnet. Damit der Kunde den Überblick behält: Für solche Zusatzleistungen wird immer ein Arbeitsprotokoll erstellt, welches jedes mal aktualisiert und als PDF dem Kunden zugesendet wird.

Zusatzleistungen sind z.B.:
Kosten nach dem 2. Korrekturgang
Fahrtkosten und Fahrtzeiten im regionalen Raum (Pauschale) Termine wie Präsentationen und Besprechungen (Arbeitszeit)

Zahlungsbedingungen / Erfüllung
10. Bei Voll- & Teilfolierungen oder bei Aufträgen mit Terminvergabe stellen wir dem Auftraggeber min. 50% der Auftragssumme als Vorkasse in Rechnung.
Der Restbetrag ist bei Fertigstellung fällig und bei Lieferung / Abholung in Bar zu entrichten. Aufgrund der sofortigen Bestellung der Ware ist bei Storno oder Rücknahme des erteilten Auftrages die Vorkassezahlung nicht erstattungsfähig.

10.1 Bei Aufträgen ohne Terminvergabe oder bei Auslieferung am Tag der Auftragserteilung stellen wir unsere Rechnung bei Übergabe. Der vereinbarte Preis ist bei Lieferung / Abholung in Bar fällig.

10.2 Im Einzelfall behalten wir uns das Recht vor, auch bereits bestehende Geschäftsbeziehungen mit 100% Vorkasse zu bedienen.

10.3 Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsbeziehungen unser Eigentum. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Standort von Grafikbüro Luthardt.

10.4 Der Auftraggeber haftet im vollem Umfang für einen Schaden, welcher durch Nichterfüllung des Vertrages, Grafikbüro Luthardt entstanden ist.

Gewährleistungen / Haftung
11 Die Folierungen werden nach Herstellervorgaben der Folienlieferanten und unter Berücksichtigung der Haftungsrichtlinien ausgeführt.
11.1 Es gelten zudem die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht in diesen AGB eine abweichende Regelung getroffen ist.
11.2 Alle Informationen, die Grafikbüro Luthardt bereitstellt, sei es über www.grafikbuero-luthardt.de oder über einen anderen Weg, haben rein informativen Charakter. Zu Informationen in Sinne dieser Ziffer zählen technische Angaben, Verarbeitungshinweise, Pflegehinweise, Maß- und Leistungsbeschreibungen. Grafikbüro Luthardt übernimmt hinsichtlich der Richtigkeit keine Gewähr. Für Art und Umfang der von Grafikbüro Luthardt zu erbringenden Leistung ist im Zweifelsfall allein die Bestellzusammenfassung maßgebend.

11.3 Grafikbüro Luthardt prüft nicht, ob vom Kunden gestellte und bestellte Designs Rechte Dritter verletzen, dies ist ausschließlich Sache des Auftraggebers. Eine Haftung von Grafikbüro Luthardt besteht soweit nicht.

11.4 Für Kaufleute und Unternehmer gelten die Untersuchungs- und Rügepobliegenheiten des §377 HGB und die auf 1 Jahr verkürzte Verjährung bei Gewährleistungsansprüchen.

11.5 Beklebungen oder Folien sollten von uns fachgerecht entfernt werden. Sofern der Kunde Folien oder Beschriftung eigenmächtig entfernt hat, entfällt sofort die Gewährleistungspflicht von Grafikbüro Luthardt.

Allgemeine Haftung
12. Gegenüber Verbrauchern haftet Grafikbüro Luthardt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung der Vertragspflicht handelt. Bei Vertragsverletzung haftet Grafikbüro Luthardt im vollem Umfang.

12.1 Gegenüber Unternehmern haftet Grafikbüro Luthardt nur für vorsätzliche oder fahrlässige Schäden. Liegt eine Verletzung der Vertragspflicht vor, so haftet Grafikbüro Luthardt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

12.2 Grafikbüro Luthardt haftet der Höhe nach nur im Rahmen des vereinbarten Vertragspreises, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
12.3 Für mittelbare Schäden haftet Grafikbüro Luthardt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

12.4 Die oben genannten Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie die Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Grafikbüro Luthardt.

Haftungsfreistellung
13. Grafikbüro Luthardt haftet nicht für Schäden an Fahrzeugteilen die Bauart- und altersbedingt, trotz sachgerechter De- und Montage entstehen können.
13.1 Der Auftraggeber hält Grafikbüro Luthardt von allen Ansprüchen frei, die gegenüber Grafikbüro Luthardt von Dritten aufgrund einer Rechtsverletzung drohen. Die Freistellung schließt die Kosten einer Rechtsverteidigung sowie alle weiteren Kosten ein.

13.2 Der Auftraggeber ist verpflichtetet wahrheitsgemäß zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts beizutragen.

14. – 15. Gewährleistung, Verjährung, Haftung

14.1 Werden Bedienungs- und Pflegeanweisungen nicht befolgt, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
14.2 Der Kunde muss die Vertragsgemäßheit der gelieferten Waren und Leistungen unverzüglich nach Erhalt prüfen. Mängel müssen sofort und schriftlich mitgeteilt werden. Versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, können nur dann geltend gemacht werden, wenn sie Grafikbüro Luthardt innerhalb von 2 Monaten nach Beginn des gesetzlichen Verjährungsbeginns schriftlich zugehen.
14.3 Beanstandete Ware ist Grafikbüro Luthardt auf Verlangen zur Abholung am Ort der ursprünglichen Zustellung zur Verfügung zu stellen. Wurde die Ware bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt, gehen eventuelle Kosten für das Zusammenführen der beanstandeten Ware nicht zu unseren Lasten.
14.4 Dem Auftraggeber obliegt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
14.5 Grafikbüro Luthardt leistet Gewähr für Mängel der Lieferung zunächst nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Das Recht auf Schadenersatz wird beschränkt auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14.6 Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen. Bei einem nur geringfügigen Mangel steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu.
14.7 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware können produktionstechnisch bedingt sein und stellen keinen Mangel dar.
14.8 Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
14.9 Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Farbbezeichnungen und Größenangaben wie sie in Publikationen (Katalog, Internet, etc.) erscheinen, unterliegen keinerlei Normen. Aber selbst bei Farbbezeichnungen von denen die meisten Verbraucher eine Vorstellung haben kommt es oft zu Abweichungen. Leider lässt sich dieses Problem auch nicht durch die im Katalog abgedruckten oder im Internet wiedergegebenen Farbpunkte lösen. Jeder Monitor stellt Farben anders dar und Druckfarben entsprechen nicht dem Realen.
Geringfügige Abweichungen in Farbe oder Material des Artikels sowie geringfügige Farbabweichungen beim Druck oder der Folierung und andere Abweichungen der Veredelung wie z.B. bei Einwebungen, Prägungen und Stickereien aufgrund der Materialbeschaffenheit des Artikels und abweichender Materialbeschaffenheit des Artikels innerhalb einer Charge, werden vom Besteller toleriert, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Leichte Farbabweichungen bei unveränderten Nachbestellungen der gleichen Artikel sind insbesondere im Textilbereich unvermeidbar und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

15.0 Sämtliche Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren spätestens 6 Monate nach Ablieferung der vertraglichen Leistungen, bei Verbrauchern nach einem Jahr, sofern keine Arglist nachgewiesen ist. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Gefahrübergang gemäß Ziffer 5.
15.1 Gewährleistungsansprüche gegen Grafikbüro Luthardt stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
15.2 Sämtliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde von sich aus in die vertragsgegenständliche Ware eingreift, sie – wie auch immer – modifiziert, unabhängig in welchem Umfang die Modifikation stattgefunden hat. Der Käufer verpflichtet sich daher, die Ware vor dem Modifizieren (Bedrucken, Besticken und Ähnliches) auf Übereinstimmung mit der bestellten Ware und etwaige Mängel zu untersuchen bzw. von weiteren Lieferanten untersuchen zu lassen.
15.3 Die Haftung von Mangelfolgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, Grafikbüro Luthardt oder ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
15.4 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von Grafikbüro Luthardt nicht. Etwaige Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
15.5 Waren, und Materialien die Grafikbüro Luthardt vom Kunden zur Weiterverarbeitung erhält, sind nicht gegen Elementarschäden versichert. Jegliche Haftungsansprüche für Beschädigungen die bei der Be- oder Verarbeitung entstehen, schließt Grafikbüro Luthardt aus.

16. Gerichtsstand

 16.1 Der Gerichtsstand ist Altötting. Verbraucher haben Ihren Gerichtsstand an ihrem Wohnort. zusätzlich kann für Verbraucher der Gerichtsstand Altötting vereinbart werden.

16.2 Soweit einzelne Klausen dieser AGB unwirksam sind, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt. Unwirksame Klauseln sowie Regelungslücken werden durch eine wirksame Klausel ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich oder bei einer Regelungslücke einem gerechten wirtschaftlichen Interessenausgleich am nächsten kommt.

Schlussbestimmungen

16.3 Geänderte AGB werden den Nutzern bis spätestens einen (1) Monat vor Inkrafttreten ausgehangen sowie auf der Webseite von veröffentlicht.

16.4 Widerspricht der Auftraggeber nicht spätestens innerhalb von zwei Wochen gelten geänderte AGB als angenommen.

16.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
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Wir beantworten Ihnen diese gern.

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